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Die neue Genanalyse von Haaren durch das rechtsmedizinische Institut Münster (Prof. Dr. Brinkmann) hat das “Spiegel”-Urteil als falsch entlarvt. Aber:
Die Schlussfolgerungen des “Spiegel” und der beteiligten Rechtsmediziner aus der DNA-Analyse von 1996 sind unabhängig von den neuen Erkenntnissen wissenschaftlich unverantwortlich und juristisch unschlüssig !!!
Die oben genannte Fachveröffentlichung von 1998 enthält einen schwerwiegenden und offensichtlichen Widerspruch: Im so genannten “Abstract” wird erklärt, dass die DNA-Analyse an Kleidern durchgeführt worden sei, die Kaspar Hauser “höchstwahrscheinlich” getragen habe. In der “Einleitung” wird von einem “vermutlichen Blutfleck” Kaspar Hausers gesprochen. Als “Ergebnis” wird dann aber festgehalten, dass “nach den Kenntnisen, die wir über die Kleidung und ihre Geschichte haben, klar ist, dass Kaspar Hauser nicht der Prinz von Baden ist und die Legende widerlegt werden kann”!
Die Authentizität der im Markgrafenmuseum Ansbach aufbewahrten Unterhose Kaspar Hausers, ihre Aufbewahrungsorte und die Einwirkungen auf sie seit 1833 sind nicht lückenlos dokumentiert (es gibt ernsthafte Angaben von Zeitzeugen, dass die Unterhose zur “Auffrischung” des Blutfleckes zwecks besserer Optik in der Ausstellung mit Ochsenblut behandelt wurde; die Kleidung befand sich nach Angaben einer Zeitzeugin in den Kriegswirren des 2. Weltkriegs in der Hochwasser überfluteten Stadtmauer; schon der Jurist Bartning hat zu diesem Themenkomplex in den 1920er Jahren interessante Entdeckungen gemacht, ausführlich hat sich mit diesen Problemen Kurt Kramer aus Ansbach beschäftigt).
Die zu untersuchenden Stoffproben aus der Unterhose wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit hinter verschlossenen Türen und ohne notarielle Aufsicht entnommen. Wie der Transport der entnommenen Stoffproben in die beiden Labors in München und Birmingham und die Lagerung dort überwacht wurden, ist nicht bekannt. Entsprechende notarielle Protokolle sind nicht veröffentlicht. Das zwingt zu der Frage: Was wurde tatsächlich untersucht?
Nur eine der beiden Vergleichsblutproben wurde nach dem “Spiegel”-Artikel unter notarieller Aufsicht abgegeben. Wie diese Blutproben zu den untersuchenden Labors gelangt sind und wie sie dort gelagert und vor Vertauschung und Einflussnahmeen gesichert wurden, ist ebenfalls nicht bekannt. Auch insoweit sind notarielle Protokolle nicht veröffentlicht. Das zwingt zu der Frage: Was wurde verglichen?
Wer ist der wahre Geldgeber der Untersuchung? Der “Spiegel” hat auf entsprechende Fragen bisher keine Stellungnahme abgegeben. Solange insoweit keine Klarheit herrscht und die Einflussnahme von interessierten “Hintermännern” nicht ausgeschlossen werden kann, darf das Ergebnis angezweifelt werden.
Nicht genug damit: Der “Spiegel” stellt Kaspar Hauser zugleich als Tiroler Dorfdeppen hin und beruft sich dabei auf den Karlsruher Nervenarzt Günter Hesse. Dieser scheut nicht davor zurück, aus dem unstreitig nicht authentischen Bildnis von Laminit (vgl. Titelbild des “Spiegel vom 25.11.1996) Schlussfolgerungen für seine Thesen zu ziehen.
Auf diesen auf den ersten Blick nicht tragfähigen Grundlagen hat der “Spiegel” seinen reißerischen Vernichtungsfeldzug gegen Kaspar Hauser geführt. Das zwingt zu folgenden Fragen: Wieder ein “Auftragswerk” - wie schon so oft in der Geschichte von Kaspar Hauser? Verletzt ein solches herabwürdigendes Verhalten nicht postmortale Persönlichkeitsrechte? |