KASPAR HAUSER LEBT WIEDER

Der entzauberte “Spiegel”

Die ARTE-Dokumentation von Gabriele Wengler u. Friedrich Steinhardt vom 17.08.2002 (produziert von der Fa. Caligari Film GmbH) deckt auf:

Der Blutfleck auf der Unterhose, den der “Spiegel” 1996 zur Grundlage einer Genanalyse u.a.durch das Rechtsmedizinische Institut München gemacht hat, ist nicht authentisch. Damit fällt die Grundlage des reißerisch verkündeten “Spiegel”- Urteils, Kaspar Hauser sei definitiv nicht der Erbprinz von Baden, in sich zusammen.

Genkarte Vergleich

Genetischer Code der Proben

Medinger, Astrid von

Astrid von Medinger

Das Institut für Rechtsmedizin der Uni Münster hat 6 verschiedene Haar- und Gewebeproben genanalytisch untersucht, u.a. die im Markgrafenmuseum Ansbach ausgestellte Locke, die Kaspar Hauser nach seinem Tod abgeschnitten wurde, eine weitere Haarlocke aus dem Nachlass Feuerbachs und Gewebeproben, die im Hut Kaspar Hausers gefunden wurden. Diese Untersuchung von totem Gewebematerial ist erst seit 2001 möglich. Darüber hinaus wurde der aus den Proben ermittelte Code mit dem genetischen Code eines weiblichen Abkömmlings der Zähringer-Linie (Astrid von Medinger) verglichen. Ergebnis:

  • Sämtliche Kaspar Hauser zugeordnete Proben haben genetische Übereinstimmung ergeben!
  • Der ermittelte genetische Code stimmt nicht mit demjenigen des 1996 vom Rechtsmedizinischen Institut München untersuchten Blutes aus der angeblichen Unterhose Kaspar Hausers überein!
  • Der genetische Code der Haare/Proben Kaspar Hausers stimmt bis auf ein einziges Merkmal (Position 16220 der untersuchten mitochondrialen DNA) mit demjenigen der Vergleichsperson von Medinger überein!

Schlussfolgerung von Prof. Dr. Bernd Brinkmann, Institut für Rechtsmedizin der Uni Münster:

Derzeit wäre es absolut unwissenschaftlich und falsch, Kaspar Hauser als möglichen Erbprinzen von Baden auszuschließen.

Die Übersendung des Brinkmann-Gutachtens wird derzeit sowohl von ihm selbst als auch von der Fa. Caligari Film GmbH aus “rechtlichen Gründen” verweigert. Im Augenblick wisse niemand, “ wann und wo das Gutachten wissenschaftlich veröffentlicht werde”.

Man muss leider feststellen, dass dieses Vorgehen nur bedauert werden kann. Auf diese Weise ermöglicht man dem “Spiegel”, seine unwissenschaftliche Titelstory von 1996 zu rechtfertigen. Die polemischen Vorwürfe des “Spiegel” erhalten damit ein Gewicht, das ihnen objektiv nicht zukommt. Leider bewahrheitet sich einmal mehr, dass die Hauser-Gegner immer wesentlich lautstärker und rücksichtsloser vorgehen als seine oft amateurhaften Befürworter.

Der “Spiegel” schlägt zurück:

In der “Spiegel”-Ausgabe 52/21.12.2002, Seite 134, behaupten die Autoren Thomas Ammann und Jörg Blech unter dem Titel “Haariger Befund”, die Brinkmann-Untersuchung sei eine “Farce” (so die Ankündigung im Inhaltsverzeichnis Seite 7), während der “Spiegel” 1996 dem Rätsel Kaspar Hauser “gründlich nachgegangen” sei. Der Münchner Rechtsmediziner Dr. Eisenmenger, der 1996 die DNA-Untersuchung für den “Spiegel” durchführte, wird wie folgt zitiert: “Die Ergebnisse (von Brinkmann) sind widersprüchlich und helfen keinem weiter.”

Zur angeblichen “Gründlichkeit” der “Spiegel”-Analyse kann nur auf den Kommentar unter “DNA Hose” verwiesen werden. Zur Meinung von Dr. Eisenmenger ist zu bemerken, dass alles hilfreich ist, was dazu beiträgt, ein von ihm zu verantwortendes unwissenschaftliches Ergebnis aus der Welt zu schaffen.